Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Bezug von Lizenzsoftware über die COMSOL
AG, Berner Technopark, Morgenstrasse 129, 3018 Bern, Tel: +41 31 998 44 11,
Fax: +41 31 998 44 18, E-Mail: info@COMSOL.ch
Datum: 01.04.2001
1. Gegenstand der Bedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen
der COMSOL AG, im folgenden kurz COMSOL genannt, und dem Kunden im Rahmen
des Software-Vertriebs und -Erwerbs über COMSOL (www.comsol.ch
eine Website der COMSOL AG)
2. Allgemeines
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich; abweichende
Bedingungen erkennt COMSOL nur ausdrücklich schriftlich an. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn COMSOL in Kenntnis abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltslos ausführt.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Soweit COMSOL den Download einer Software anbietet, kommt mit Bereitstellung
der Software im Abholregal ein Kaufvertrag für die abgerufene Software
zustande. Hierbei handelt es sich um eine Holschuld, da der Kunde allein
darüber entscheidet, ob und wann er sich die Software von COMSOL herunterlädt.
3.2 Wird die Software dem Kunden auf dem Postweg übermittelt, so ist
die Bestellung des Kunden, sei es auf elektronischem Weg, per Telefon,
Telefax oder Post, ein bindendes Angebot. COMSOL kann diese Bestellung
innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung (E-Mail
genügt) annehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte
Ware zusenden. Die Angaben von COMSOL in Prospekten, Anzeigen, Katalogen,
auf Internet-Web-Seiten u.ä. bezüglich Preisen und technischem Leistungsumfang
der Produkte sind unverbindlich. Preisänderungen aufgrund von Änderungen
bei Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, Devisenkursen etc. bleiben vorbehalten.
4. Sorgfaltspflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1 Benutzererkennung, Passwort und Kundenschlüssel dienen der Sicherheit
beider Parteien, indem sie die Identifizierung und die Autorisierung des
Kunden ermöglichen.
4.2 Der Kunde hat daher folgende Sorgfaltspflichten und Obliegenheiten:
a) Er darf Benutzererkennung, Passwort und Kundenschlüssel nur selbst
benutzen.
b) Benutzererkennung, Passwort und Kundenschlüssel sind streng vertraulich
zu behandeln. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Unbefugter
davon Kenntnis erlangen kann.
c) Verliert der Kunde Benutzererkennung, Passwort oder Kundenschlüssel
oder besteht die Möglichkeit, dass Unbefugte davon Kenntnis erhalten haben,
so hat der Kunde dies unverzüglich COMSOL mitzuteilen, damit diese den
Zugang des Kunden sperren kann.
4.3 Den Kunden trifft die Vergütungspflicht für alle unter Verwendung
seiner Benutzerkennung und Passwort getätigten Bestellungen. Diese Vergütungspflicht
entfällt nur dann, wenn der Kunde nachweisen kann, dass eine Bestellung
unter Verwendung seiner Benutzerkennung und seines Passwortes von ihm
nicht fahrlässig oder vorsätzlich ermöglicht wurde. Sonst trifft den Kunden
für eine unter Benutzung seiner Benutzerkennung und seines Passwortes
getätigte Bestellung nur dann keine Vergütungspflicht, wenn
a) der Kunde vor der einzelnen Bestellung COMSOL um Sperrung seiner Benutzerkennung
und seines Passwortes gebeten hat, und
b) COMSOL zwischen Eingang der Sperrungsaufforderung des Kunden und dem
Eingang der Bestellung ein angemessener Zeitraum zur Verfügung stand,
Benutzerkennung und Passwort des Kunden zu sperren.
5. Zahlungsmodalitäten
Bei Neukunden erfolgt die Warenlieferung in der Regel nach Vorauszahlung
des Kunden.
5.1 Bezahlung per Kreditkarte Registrierte Benutzer geben zur Bestellung
jeweils ihre vollständigen Kreditkartendaten an und erklären bereits hiermit
ihr Einverständnis, dass COMSOL die Bestellung mit dem jeweiligen Kreditkartenunternehmen,
insbesondere online, abrechnet. COMSOL wird diese Kreditkartendaten vor
dem unberechtigten Zugriff Dritter im Rahmen des Zumutbaren schützen.
Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass, insbesondere bei einer Übertragung
dieser Daten, sei es elektronisch oder auf andere Weise, die unbefugte
Kenntnisnahme Dritter nicht ausgeschlossen werden kann. Die Belastung
des Kreditkartenkontos erfolgt online bei der Bestellung
5.2 Bezahlung per Rechnung oder Lastschrift Hierzu muss sich der Kunde
bei der COMSOL schriftlich anmelden. COMSOL schaltet nach Annahme des
Antrags den Account zur Durchführung und Abrechnung von Bestellungen zu
den jeweils von der COMSOL angegebenen Konditionen frei. Die Freischaltung
erfolgt ausschliesslich während der üblichen Geschäftszeiten der COMSOL.
Die Übermittlung der Software erfolgt nach Massgabe der COMSOL durch Kundenabruf
über das Internet oder per Postweg an die angegebene Postadresse. Ein
zur Bezahlung per Rechnung oder Lastschrift registrierter Kunde kann Software
bei COMSOL auch per Telefon, Telefax oder Post bestellen. Die schriftliche
Bestellung enthält die Benutzerkennung des Kunden sowie die eigenhändige
Unterschrift des Zugangsberechtigten. Das Passwort und/oder der Kundenschlüssel
darf auf schriftlichen Bestellungen nicht angegeben werden. Zur Bestellung
per Telefon wird der Kunde jeweils Benutzerkennung und Passwort angeben.
Er stellt hierbei sicher, dass Dritte diese Angaben nicht mithören oder
aufzeichnen können.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Der Kunde schuldet COMSOL mit Zustandekommen des Nutzungsvertrages
eine Lizenzgebühr, deren Höhe sich jeweils aus den von COMSOL bekanntgegebenen
Preisen zur Zeit des Abrufs oder der Bestellung ergibt. Die Preise verstehen
sich exklusive Mehrwertsteuer.
6.2 Die Lizenzgebühr ist sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen nach
dem Rechnungsdatum zahlbar. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist COMSOL
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7% p.a. zu erheben.
6.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, soweit
es nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
6.4 Liefertermine gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung. Bei nicht
von der COMSOL zu vertretenden Lieferverzögerungen verlängert sich die
Lieferzeit den Umständen entsprechend angemessen (z.B. höhere Gewalt).
Der Käufer hat das Recht, bei Verzug des Verkäufers nach setzen einer
angemessenen Nachfrist vom Verkauf zurückzutreten. Weitergehende Schadenersatzansprüche
sind, soweit COMSOL nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, ausgeschlossen.
7. Rechtseinräumung
7.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrages
auf Dauer ein einfaches Nutzungsrecht an dem von ihm abgerufenen oder
bestellten Softwareprogramm.
7.2 Der Umfang dieses einfachen Nutzungsrechtes des Kunden geht nur soweit,
wie der Hersteller zuvor COMSOL zur Einräumung von Nutzungsrechten an
dem Softwareprogramm berechtigt hat. Der Kunde kann den Umfang der Nutzungsrechtsübertragung
vom Hersteller auf COMSOL anhand der Bekanntmachungen des Herstellers
ersehen, die entweder der Software beigefügt sind oder bei COMSOL selbst
abgerufen werden können.
7.3 Dem Kunden ist die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung
des Computerprogramms - mit Ausnahme einer Sicherungskopie, wenn keine
Originaldatenträger versandt wurden -, ganz oder teilweise, mit jedem
Mittel und in jeder Form untersagt, soweit diese nicht zur vertragsgemässen
Verwendung erforderlich ist. Zudem ist dem Kunden die Übersetzung, die
Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen des Programms sowie
die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse untersagt. Schliesslich
ist dem Kunden auch jede Form der Verbreitung des Originals des Computerprogramms
oder von Vervielfältigungsstücken, einschliesslich der Vermietung, untersagt.
7.4 Dem Kunden ist die Überlassung des Programms an Dritte nur dann
gestattet, wenn er dies vorher COMSOL unter Angabe des Namens und der
Anschrift des Neuerwerbers angezeigt hat. Voraussetzung für die Überlassung
des Programms an Dritte ist, dass der Kunde die Kopie auf seinem eigenen
Rechner und eine etwaige Sicherungskopie vollständig löscht.
7.5 Die Überlassung des Programms an Dritte ist darüber hinaus an die
Bedingungen geknüpft, die der Hersteller der Software seinerseits COMSOL
auferlegt hat. Diese Bedingungen sind wiederum aus den Bekanntmachungen
des Herstellers ersichtlich, die entweder in dem Softwareprogramm selbst
enthalten sind oder über COMSOL abgerufen werden können.
8. Gewährleistung
8.1 Der Käufer anerkennt den Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen
mit dem Öffnen der Originalverpackung an. Der Kunde wird die von COMSOL
erhaltene Software unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel prüfen.
Diese Prüfung wird regelmässig innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen sein.
8.2 Offensichtliche Mängel der Software hat der Kunde zum Erhalt seiner
Gewährleistungsrechte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Software
gegenüber COMSOL schriftlich zu rügen.
8.3 COMSOL tritt im voraus ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller
und etwaige Vorlieferanten des betreffenden Programms an den Kunden ab.
Der Kunde nimmt diese Abtretung hiermit an. Bei Vorliegen eines Mangels
des Programmes wendet sich der Kunde zunächst an den Hersteller und übt
hierbei die ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche aus.
8.4 Verweigert der Hersteller die Gewährleistung, so hat der Kunde gegen
COMSOL zunächst ein Recht auf Nachbesserung. COMSOL kann nach seiner Wahl
auch Ersatz liefern, indem es entweder das Programm zum Abruf zur Verfügung
stellt oder dem Kunden im Postweg zusendet. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung kann der Kunde gegenüber COMSOL Herabsetzen der Lizenzgebühr
oder nach seiner Wahl Rückgängigmachen des Vertrages verlangen. COMSOL
übernimmt keine weitergehende Gewährleistung.
8.5 COMSOL sichert dem Kunden keinerlei Eigenschaften des Programmes
zu. Dies betrifft insbesondere seine Anwendbarkeit und seine Kompatibilität
mit anderen Programmen oder Betriebssystemen. Die alleinige Verantwortung
für die Auswahl der Software trägt der Kunde.
9. Haftung
Jede über die genannte Gewährleistung hinausgehende Haftung, insbesondere
auch die Haftung für irgendwelche mittelbaren Schäden, einschliesslich
entgangener Gewinn oder für die Folgen von Datenverlust, die durch die
gelieferte Ware selbst, durch deren Gebrauch oder durch deren Mängel entstehen,
wird ausgeschlossen.
10. Widerrufsrecht für Privatkunden
10.1 Der Privatkunde kann die Bestellung innerhalb einer Frist von 14
Tagen nach Eingang der Lieferung widerrufen. Die Frist von 14 Tagen beginnt
bei Paketware nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Kunden, bei Download-Produkten
nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses. Massgeblich für die Fristwahrung
ist die Absendung des Widerrufs. Der Widerruf kann schriftlich, auf einem
anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
10.2 Der Rückversand erfolgt auf Kosten des Kunden und muss in der Originalverpackung
sowie einer zusätzlichen, stabilen und schützenden Verpackung geschehen.
COMSOL erstattet den Kaufpreis nach Eingang der einwandfreien Ware zurück.
10.3 Das Widerrufsrecht erlischt bei Paketware, sobald die Ware entsiegelt
wurde, bei Download-Produkten mit Beginn des Downloads durch den Kunden.
11. Eigentumsvorbehalt
COMSOL behält sich das Eigentum an den vertraglichen Leistungen bis
zum Eingang aller fälligen Zahlungen aus der Geschäftsverbindung, im nicht
kaufmännischen Verkehr nur aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, mit
dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Zahlungsverzug, kann COMSOL die vertraglichen Leistungen zurückfordern
und zurücknehmen. In der Zurücknahme/-forderung der vertraglichen Leistungen
liegt im kaufmännischen Verkehr kein Rücktritt vom Vertrag. COMSOL kann
nach Rücknahme der vertraglichen Leistungen diese verwerten. Der Verwertungserlös
wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten
- angerechnet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die
Vorbehaltsware wird der Kunde COMSOL unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
12. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten
sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen,
die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe
kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des
Vertrages. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13. Änderung der AGB
COMSOL AG behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen
zu ändern. Solche Änderungen gelten nicht für bereits aufgegebene Bestellungen
bzw. Kaufangebote. Durch die Abgabe einer Bestellung werden die jeweils
gültigen AGB anerkannt.
Das Verhältnis zwischen COMSOL und dem Kunden unterliegt schweizerischem
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für Verpflichtungen
aus dem Vertragsverhältnis zwischen COMSOL und dem Kunden ist Bern. Als
ausschliesslicher Gerichtsstand gegenüber inländischen Privatkunden,
Kaufleuten, juristischen Personen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften
wird Bern vereinbart. Im internationalen Verhältnis bleiben die
spezifischen Konsumentenschutznormen vorbehalten.